Art. 329g OR, EOG
Vaterschaftsurlaub: wie viele Tage und wie beziehen?
Der Vater hat Anspruch auf einen Urlaub von zwei Wochen, also 10 Arbeitstagen (Art. 329g OR).
Er muss ihn innert 6 Monaten nach der Geburt beziehen, am Stück oder tageweise.
Während des Urlaubs erhält er 80 % seines Lohnes über die EO, mit einem Tageshöchstbetrag.
Der Vaterschaftsurlaub darf nicht von den Ferien abgezogen werden. Kündigt die Arbeitgeberin, bevor er bezogen ist, verlängert sich die Kündigungsfrist um die verbleibenden Tage (Art. 335c Abs. 3 OR).
Schriftliche Antwort mit Quellen innert 48 Arbeitsstunden. Einfacher Fall CHF 90.
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