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Art. 336c Abs. 1 lit. c OR

Darf man einer schwangeren Mitarbeiterin kündigen?

Nach der Probezeit darf die Arbeitgeberin während der Schwangerschaft und in den 16 Wochen nach der Niederkunft nicht kündigen (Art. 336c Abs. 1 lit. c OR). Eine Kündigung in dieser Zeit ist nichtig.

Wurde die Kündigung vor der Schwangerschaft ausgesprochen, steht die Frist still und läuft nach der Sperrfrist weiter.

Die Arbeitnehmerin kann selbst kündigen. Sie sollte vorher die Folgen für ihre Mutterschaftsentschädigung prüfen.

Der Kündigungsrechner berechnet kostenlos das Vertragsende, mit den Sperrfristen.

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Allgemeine rechtliche Information. Sie ersetzt keine Beratung zu Ihrem konkreten Fall.