Art. 330a OR
Kann man das Arbeitszeugnis jederzeit verlangen?
Ja. Die Arbeitnehmenden können jederzeit ein Arbeitszeugnis verlangen (Art. 330a OR), nicht nur bei Vertragsende.
Ein Zwischenzeugnis ist nützlich bei einem Vorgesetztenwechsel, einer Reorganisation oder einer Stellensuche.
Auf Wunsch der Arbeitnehmenden kann sich das Zeugnis auf eine Arbeitsbestätigung beschränken: Funktion und Dauer, ohne Beurteilung.
Vollzeugnis, Zwischenzeugnis oder Arbeitsbestätigung als PDF zur Unterschrift.
Arbeitszeugnis erstellenAllgemeine rechtliche Information. Sie ersetzt keine Beratung zu Ihrem konkreten Fall.