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Art. 324a OR

Arztzeugnis: ab welchem Tag darf die Arbeitgeberin es verlangen?

Das Gesetz legt keinen bestimmten Tag fest. Der Arbeitsvertrag, das Personalreglement oder der GAV bestimmen es, oft ab dem 3. Abwesenheitstag.

Die Arbeitgeberin kann es ab dem 1. Tag verlangen, wenn dies im Voraus klar geregelt ist.

Bei ernsthaften Zweifeln kann die Arbeitgeberin auf eigene Kosten eine Untersuchung durch einen Vertrauensarzt verlangen. Das Arztzeugnis bleibt ein wichtiges Beweismittel, kann aber angefochten werden.

Schriftliche Antwort mit Quellen innert 48 Arbeitsstunden. Einfacher Fall CHF 90.

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