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Art. 324a OR

Wie lange wird der Lohn bei Krankheit bezahlt?

Ist die Person ohne eigenes Verschulden an der Arbeit verhindert, zahlt die Arbeitgeberin den Lohn für eine beschränkte Zeit (Art. 324a OR), sobald das Arbeitsverhältnis mehr als 3 Monate gedauert hat oder für mehr als 3 Monate eingegangen wurde.

In Bern und in der Westschweiz wenden die Gerichte meist die Berner Skala an: 3 Wochen im 1. Dienstjahr, 1 Monat im 2., 2 Monate im 3. und 4., 3 Monate im 5. bis 9. Dienstjahr, danach mehr. Basel und Zürich kennen eigene Skalen.

Die meisten Unternehmen haben eine Krankentaggeldversicherung: Sie zahlt in der Regel 80 % des Lohnes während 720 Tagen. Diese Lösung ersetzt die gesetzliche Pflicht, wenn sie mindestens gleichwertig ist und die Arbeitgeberin mindestens die Hälfte der Prämien bezahlt.

Unbefristet, befristet oder Teilzeit, angepasst an Ihre Antworten.

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