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Art. 336c Abs. 1 lit. b OR

Darf man einem kranken Mitarbeiter kündigen?

Nach der Probezeit darf die Arbeitgeberin während einer Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall für eine bestimmte Zeit nicht kündigen (Art. 336c Abs. 1 lit. b OR):

  • 30 Tage im 1. Dienstjahr;
  • 90 Tage im 2. bis 5. Dienstjahr;
  • 180 Tage ab dem 6. Dienstjahr.

Eine Kündigung in dieser Zeit ist nichtig: Sie hat keine Wirkung und muss neu ausgesprochen werden. Nach Ablauf der Sperrfrist ist die Kündigung möglich, auch wenn die Person noch krank ist.

Der Kündigungsrechner berechnet kostenlos das Vertragsende, mit den Sperrfristen.

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Allgemeine rechtliche Information. Sie ersetzt keine Beratung zu Ihrem konkreten Fall.