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Art. 336c Abs. 2 und 3 OR

Krank während der Kündigungsfrist: Wann endet der Vertrag?

Hat die Arbeitgeberin gekündigt, wird die Kündigungsfrist durch eine Arbeitsunfähigkeit unterbrochen (Art. 336c Abs. 2 OR). Sie läuft nach der Genesung oder nach Ablauf der Sperrfrist weiter.

Endet das Arbeitsverhältnis auf ein Monatsende, wird das Ende danach auf das nächste Monatsende verschoben (Art. 336c Abs. 3 OR).

Beispiel: 4 Dienstjahre, Kündigung am 25. August erhalten, Ende am 31. Oktober vorgesehen. Die Person ist im September 21 Tage krank. Die Frist endet am 21. November, das Ende wird auf den 30. November verschoben: ein Monatslohn mehr.

Diese Regel gilt nicht, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer selbst kündigt, und auch nicht während der Probezeit.

Der Kündigungsrechner berechnet kostenlos das Vertragsende, mit den Sperrfristen.

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