Art. 337 OR
Braucht es vor einer Kündigung eine Verwarnung?
Für eine ordentliche Kündigung ist keine Verwarnung nötig: Es genügt, die Kündigungsfrist einzuhalten.
Für eine fristlose Kündigung wegen eines Fehlverhaltens, das allein nicht schwer genug ist (zum Beispiel wiederholte Verspätungen), verlangen die Gerichte in der Regel eine vorgängige Verwarnung.
Eine gute Verwarnung beschreibt die Vorfälle mit Datum, sagt, was sich ändern muss und welche Folge bei einer Wiederholung droht. Sie erfolgt schriftlich, als Beweis.
Schriftliche Antwort mit Quellen innert 48 Arbeitsstunden. Einfacher Fall CHF 90.
Frage stellenAllgemeine rechtliche Information. Sie ersetzt keine Beratung zu Ihrem konkreten Fall.